Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Bedingungen

1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.


2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers oder der Ausführung der Lieferung oder Leistung.

2.2 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

2.3 Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.

2.4 Bei Auswahllieferungen ist der Kunde verpflichtet, binnen einer Frist von 14 Tagen schriftlich mitzuteilen, welche Waren nicht abgenommen werden und diese binnen einer weiteren Frist von 14 Tagen zurückzusenden. Nach Ablauf von 4 Wochen kommt ansonsten ein Kaufvertrag hinsichtlich der nicht zurückgesandten Ware zustande.

3. Preise

3.1 Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

3.2 Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, FOB Lager (Neustadt a. d. Waldnaab) einschließlich normaler Verpackung.

4. Liefer- und Leistungszeit

4.1 Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

4.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten –, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

4.3 Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.

4.4 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen und deren gesonderte Abrechnung jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer nicht von Interesse.

4.5 Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Verkäufers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.

4.6 Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.

5. Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

6. Rechte des Käufers wegen Mängel

6.1 Die Produkte werden frei von Fabrikations- und Materialmängeln geliefert; die Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung der Produkte.

6.2 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Materialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der Produkte, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.

6.3 Der Käufer muss dem Verkäufer Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

6.4 Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte einen Mangel aufweisen, verlangt der Verkäufer nach seiner Wahl und auf seine Kosten, dass:
a) das mangelhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an den Verkäufer geschickt wird;
b) der Käufer das mangelhafte Teil bzw. Gerät bereithält und ein Service-Techniker des Verkäufers zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Käufer verlangt, dass Nachbesserungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann der Verkäufer diesem Verlangen entsprechen, wobei ausgetauschte Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen des Verkäufers zu bezahlen sind.

6.5 Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

6.6 Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

6.7 Ansprüche wegen Mängel gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

6.8 Bei Beanstandungen, die auf mangelnde Pflege, Reinigung, unsachgemäße Bedienung oder Missachtung der Bedienungs-/Pflegeanleitung zurückzuführen sind, erlischt die Gewährleistung. Bei Reparaturen im wasserführenden Bereich, insbesondere bei Absperrventilen kann keine Gewährleistung auf Dichtheit der ausgetauschten Teile erfolgen, falls diese durch sich im Wasser befindliche Partikel (Schmutz, Kalk, Biofilm, usw.) verunreinigt wurden. Außerdem sind Reinigungs- und Reparaturarbeiten an Absauganlagen, wasser- oder sprayführenden Leitungen und Instrumenten sowie pulverführenden Leitungen bei Pulverstrahlgeräten durch die natürliche Verstopfungs- und Verunreinigungsgefahr von der Gewährleistung ausgeschlossen.

6.9 Gebrauchte Gegenstände werden verkauft wie besehen und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Das Gewährleistungsrecht erlischt außerdem, wenn ohne Rücksprache mit uns Eingriffe an dem Auftragsgegenstand vorgenommen werden, insbesondere Reparaturen durchgeführt werden oder Erzeugnisse Dritter eingesetzt oder eingebaut oder die aufgetretenen Fehler durch einen unsachgemäßen Eingriff verursacht worden sind.

6.10 Für Leuchtmittel und Verschleißteile bestehen keine Gewährleistungsansprüche.

7. Reparaturen und Gewährleistungen aus Reparaturen

7.1 Bei Reparaturen werden die z.Zt. gültigen Stundensätze bzw. Pauschalpreise berechnet. Fahrzeiten und Kilometergeld werden gesondert berechnet.

7.2 Falls bei der Durchführung von Reparaturen keine Preisbegrenzung vereinbart wurde, führen wir die Reparatur ohne Kostenvoranschlag durch und zwar bis zu einer Höhe, die für uns nach bestem Wissen vertretbar erscheint. Über darüberhinausgehende Reparaturkosten erstellen wir einen Kostenvoranschlag.

7.3 Auf Reparaturen (ersetzte Ersatzteile und den Arbeitslohn) beträgt die Garantie 6 Monate.

7.4 Die eingesandten Reparaturgegenstände müssen frei von gesundheitsschädlichen Viren und Keimen sein, insbesondere Hand- und Winkelstücke sind vor der Reparatureinsendung zu sterilisieren.

7.5 Reparaturgegenstände, die ohne Fehlerangabe eingereicht werden, werden geprüft. Festgestellte Mängel werden beseitigt.

7.6 Die Fehlersuche benötigt Arbeitszeit, deshalb wird der entstandene Aufwand berechnet, auch wenn:
• der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftrat,
• ein benötigtes Ersatzteil nicht zu beschaffen ist,
• der Auftrag während der Ausführung zurückgezogen wird.

7.7 Bei Nichtausführung der Reparatur muss der Reparaturgegenstand nicht in den ursprünglichen Zustand versetzt werden.

7.8 Die in den Kostenvoranschlägen genannten Reparaturkosten erstrecken sich auf den jeweils genannten Arbeitsumfang und die aufgeführten Ersatzteile. Die endgültigen Kosten können erst bei der Reparaturausführung ermittelt werden. Sollte eine erhebliche Überschreitung des veranschlagten Reparaturpreises eintreten, so erfolgt eine Mitteilung bevor die Reparatur beendet wird.

7.9 Für die Nichtausführung von Reparaturen laut Kostenvoranschlägen werden Kosten berechnet.

7.10 Bei Kostenvoranschlägen für die wir nicht innerhalb eines Jahres eine Antwort erhalten, werden wir das Teil nach Ablauf der Zeit verschrotten.

7.11 Aushilfsgeräte, die wir zur Verfügung stellen, werden mit einem Pauschalpreis berechnet. Kosten für Hin- und Rücktransport für Aushilfsgeräte gehen zu Lasten des Kunden. Durch Kunden entstandene Schäden an Aushilfsgeräten werden zu Lasten des Kunden berechnet.

8. Vertragskündigung und Schadensersatz

Der Verkäufer kann unter Berücksichtigung der Geschäftssituation einer Auftragsstornierung zustimmen. Sollte der Käufer aus einem von ihm verursachten bzw. in seinem Verantwortungsbereich liegenden Rechtsgrund vom Vertrag zurücktreten, so wird der Verkäufer dem Käufer eine pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 % des Auftragswertes als Abdeckung seiner Kosten in Rechnung stellen. Ein Rücktritt vom Kauf für besonders angefertigte Waren ist nicht möglich.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.

9.2 Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-)- Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

9.3 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

9.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.

9.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

10. Zahlung

10.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Skonto kann bei Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung in Höhe von 2 % abgezogen werden.

10.2 Kein Skontoabzug wird gewährt bei Berechnung von Sonderpreisen, Montagekosten, Reparaturrechnungen, Kundendienstrechnungen sowie Lieferung von Ersatzteilen. Diese sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu bezahlen.

10.3 Für Internetbestellungen und für Erstgeschäfte von Neukunden gilt Zahlung per Vorauskasse.

10.4 Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

10.5 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

10.6 Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer ist zulässig.

10.7 Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

10.8 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

11. Rücknahme, Umtausch

Dem Käufer ist bei Verbrauchsartikel innerhalb von 14 Tagen ein Umtausch-und Rückgaberecht eingeräumt. Die Waren müssen kostenfrei in einwandfreiem Zustand in unbeschädigter Originalverpackung unter Beifügung der Rechnung oder Lieferscheines zurückgegeben werden. Die Berechnung von Bearbeitungskosten bleibt vorbehalten. Ware aus Sonderbeschaffungen oder Sonderanfertigungen sowie Arzneimittel sind von Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen.

12. Planung, Montage, Inbetriebnahme

Das Anfertigen von Plänen, den Standort und die Anschlüsse von Geräten an das Versorgungsnetz, gehören nicht zu den Verbindlichkeiten von uns aus dem Auftrag. Für derartige, über den Auftrag hinausgehende Planungsarbeiten, stellen wir eine gesonderte Rechnung. Bei Einrichtungsaufträgen werden Montagezeit und Fahrtkostenpauschalen berechnet, soweit bei Vertragsabschluss keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Kleinteile werden gesondert berechnet. Vom Gesetzgeber vorgeschriebene Prüfungs- und Kontrollarbeiten gehen immer zu Lasten des Kunden. Wir übernehmen grundsätzlich nicht die Verpflichtung einer schlüsselfertigen Einrichtung einer Praxis. Insbesondere gehören Bau- und Installationsarbeiten, die im Zusammenhang mit der Praxiseinrichtung stehen, wie das Verlegen und Anschließen der Wasser zu- und Abflussleitungen, der Luft, Elektrizitäts- und Gasleitungen nicht zu unserem Leistungsumfang. Die Überwachung und Anleitung dieser Arbeiten wird gesondert berechnet. Die Einrichtungsgegenstände werden durch unser Fachpersonal oder durch eine von uns beauftragte Partnerfirma aufgestellt, montiert, in Funktion gesetzt und den gesetzlichen Vorschriften entsprechend übergeben.

13. EDV-Verarbeitung von Kundendaten

Der Käufer stimmt zu, dass die im Kaufvertrag angeführten Daten über ihn unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden. Diese Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und der Kundenpflege verwendet.

14. Haftung

14.1 Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

14.2 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein vom Verkäufer garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer gegen solche Schäden abzusichern.

14.3 Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens des Verkäufers entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

14.4 Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

15.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

15.2 Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist 92637 Weiden i.d.Opf ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

15.3 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.


Medrodent e.K. | Conrad-Röntgen-Straße 29a | 92637 Weiden i.d.Opf.